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Allgemeine Hinweise zur Ausstellungssaison

Die Ausstellungsgenehmigungen für das Zuchtjahr 2020 sind bereits ausgegeben worden, so das die entsprechenden Ausstellungen grundsätzlich genehmigt sind.

Bei der Planung und Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen ist im Vorfeld Rücksprache mit dem jeweiligen Ordnungsamt bzw. Gesundheitsamt zu halten.

Wenn ein Verein oder Club keine Lokal- oder Clubschau ausrichten kann, kann evtl. als Ersatz eine Tischbewertung gemacht werden. Für diese Tischbewertung kann dann die Schaugenehmigung der Lokal- oder Clubschau genutzt werden. Für die Tischbewertung werden keine LVM’s vergeben.

Allgemeine Hinweise zu Veranstaltungen und Versammlungen

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW sind Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern unter Einhaltung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands usw. grundsätzlich wieder möglich.

Die aktuelle Version der CoronaSchVO findet sich auf der Internetseite https://www.land.nrw

Diese Regelungen sind bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen entsprechend zu berücksichtigen.