Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW sind Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern unter Einhaltung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands usw. grundsätzlich wieder möglich.
Die aktuelle Version der CoronaSchVO findet sich auf der Internetseite https://www.land.nrw
Diese Regelungen sind bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen entsprechend zu berücksichtigen.